Ästhetische Fassadenbeschichtung &
professionelle Ausführung
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Firma
Hornstein & Co. KG Malerei - Vergoldung
Geltung der AGB
- Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung.
- Der Vertragsvertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt zu, dass für den Fall, dass er selbst ebenfalls AGB´s verwendet, jedenfalls die Bedingungen der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung maßgeblich sind, auch wenn die AGB des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
- Vertragserfüllungshandlungen der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung gelten insofern nicht als Zustimmung zu von den Bedingungen der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung abweichenden Vertragsbedingungen.
Angebot
Die Angebote der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung, spätestens aber mit Beginn der Arbeiten durch die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung als abgeschlossen.
Kostenvoranschlag
- Für einen Kostenvoranschlag ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind daher unverbindlich.
- Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Kollektivvertragslöhne, Materialpreise oder Finanzierung, die jeweils nicht im Einflussbereich der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung liegen, ergeben, können diese Kosten dem Vertragspartner ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften werden auch allfällige Kosteneinsparungen aliquot weiter gegeben.
Pläne, Zeichnungen, sonstige Unterlagen
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster, u.ä. bleiben geistiges Eigentum der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung.
Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung.
Preise
- Mangels gesonderter Vereinbarung ist die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung berechtigt, die von ihr zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem ihr darauf entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
- Dem Fall eines vereinbarten Preises liegt die Annahme zugrunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zug erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung zusätzliche Leistungen, Änderungen der Umstände der Leistungserbringung, die nicht der Risikosphäre der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung.
- Alle von der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Fläche ohne, dass die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung darauf Einfluss hat, ändern, so werden die Preise entsprechend erhöht.
Fälligkeit
- Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der im Auftrag getroffenen Vereinbarung bzw. auf der Rechnung abgedruckten Angaben. Wurden im Auftrag keine Zahlungsbedingungen vereinbart, ist die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung berechtigt jederzeit, je nach Arbeitsfortschritt, Teilrechnungen zu legen. Nach Fertigstellung wird eine Schlussrechnung gelegt. Als Zahlungsfrist gilt, nach Erhalt der Rechnung wie auf dieser angeben. - Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.
- Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p. a. zu verrechnen; hierdurch wird der Anspruch auf nach dem Gesetz gebührende höhere Zinsen nicht beeinträchtigt.
- Außerdem wird für den Fall des Zahlungsverzuges gegebenenfalls das Gesamtentgelt bzw. werden sonstige offene Forderungen sofort fällig, im Falle eines Verbrauchergeschäftes jedoch nur dann, wenn die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung ihre Leistung erbracht hat und die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung den Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos mahnte.
Verwahrungspflicht
Für Beschädigungen und den Verlust (Diebstahl) der auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte hat der Vertragspartner einzustehen und die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung völlig schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn der Vertragspartner keinen zur Aufbewahrung von Material und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren Raum zu Verfügung stellt.
Ausführungsbedingungen
Der Vertragspartner hat der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung die unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme zu ermöglichen. Der Vertragspartner hat außerdem alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen, da ansonsten die daraus resultierenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
Termine
Die Überschreitung von von der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung genannter Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten durch die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung, ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstiger für ihre Leistung erforderlicher Vorarbeiten. Sollte sich aus Gründen der Nichtfertigstellung der Beginn der Arbeiten seitens der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung verzögern, ist die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung berechtigt, die Arbeiten erst ab entsprechender Fertigstellungsmeldung zu beginnen und erstreckt sich die Frist für die Herstellung durch die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung dementsprechend, ohne dass die Folgen des Leistungsverzuges oder sonstige Folgen eintreten.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft hat der Vertragspartner der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und verjähren Ersatzansprüche binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab Leistungserbringung.
Gewährleistung
Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Fertigstellung. Der Vertragspartner hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemäß § 377 HGB/UGB.
Prüf- und Warnpflicht
Die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung trifft keine über den üblichen Umfang hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht. Der Vertragspartner leistet Gewähr dafür, dass die von der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung zu bearbeitenden Untergründe alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werkausführung besitzen.
Aufrechnungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht zur Aufrechnung von ihm gegen die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung zustehenden Forderungen mit solchen der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung gegenüber dem Vertragspartner berechtigt. Dies gilt unabhängig vom Rechtsgrund, auf den sich die Forderung des Vertragspartners stützt.
Leistungsverweigerungsverbot
Selbst gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbehebung nicht übersteigen darf.
Formvorschriften
Sämtliche an die Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
Zessionsverbot
Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus dem Vertrag gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen ohne dessen Zustimmung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.
Gerichtsstand
Soweit nicht ein Verbrauchergeschäft vorliegt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten das am Sitz der Firma Hornstein & Co. KG Malerei -Vergoldung sachlich zuständige Gericht in Reutte ausschließlich örtlich zuständig.
Erfüllungsort ist Reutte.